Im Ozean der Nachrichten, im Strom der Enttäuschungen und im Fluss der Hoffnungen waren es für mich heute, am 26.2.2020, zwei Nachrichten, die sich von der anderen abhoben. Die Ansprache von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass Sterbehilfeorganisationen in Deutschland nicht mehr strafbar sind. Beginnen wir mit dem Coronavirus.
Coronavirus. Deutschland ist nicht die Welt. Oder doch?
Seit einigen Wochen gibt es auf unserem Planeten dieses Virus, das sich immer weiter ausbreitet. Ursprung nahm es in der chinesischen Provinz Wuhan. Derzeit gibt es in der Volksrepublik knapp 80.000 Infizierte und ca. 2.500 Tote. Ob es auch eine Republik des Volkes ist, wissen wir noch nicht. Denn schon vor einigen Tagen starb ein wichtiger Mensch, ein chinesischer Arzt in leitender Funktion, am Coronavirus. Das besonders Verheerende daran ist, dass Li Wenliang vor den möglichen Folgen des Virus bei seiner weiteren Ausbreitung warnte. Allein, er wurde von den chinesischen Behörden mundtod gemacht.
Wahrscheinlich brauchen wir aktuell in Deutschland noch nicht in Panik zu verfallen. Abgesehen davon, ab wann, und ob überhaupt, wäre Panik sinnvoll oder hilfreich? In Europa scheint derzeit Italien das Epizentrum der Virusverbreitung zu sein. In Deutschland wurde heute in den Nachrichten von fünf Erkrankungen am Coronavirus berichtet, in NRW und Baden-Württemberg. Karlsruhe ist – noch – nicht dabei. Karlsruhe ist das Epizentrum meiner Wahlheimat.
Bemerkenswert ist, dass Jens Spahn gestern noch in Sachen Coronavirus abwiegelte. Heute hingegen sprach er Warnungen aus. In Deutschland ließe sich die Wahrscheinlichkeit einer Epidemie entsprechend der aktuellen Informationen nicht mehr umgehen, er forderte die Gesundheitsminister der Länder, d. h., der Bundesländer, dazu auf, ihre Pandemie-Notfallpläne aus dem Schrank zu holen und ggf. zu aktualisieren.
Soweit, so mittelgut. Was mir bei der Sache auffällt: Nachdem es erst in den 1960er Jahren (Dialogprogramm „Eliza“ by Joseph Weizenbaum, 1966) die Geburt der Künstlichen Intelligenz gab, in den 1980er Jahren eine Art Renaissance in Form von konzipierten aber eher mittelmäßig funktionierenden Expertensystemen und schließlich in den aktuellen 2000er Jahren z. B. in Form von Bilderkennung, hier bspw. Erkennung von Hautkrebs, da frage ich mich schon. Ich frage mich, wo bleibt all die Künstliche Intelligenz? Aus meiner, wenngleich ich neben der Fotografie im Ursprung auch Informatiker bin, eher philosophischen Sicht hat KI (mindestens) zwei Aufgaben. Die erste: Sie besitzt „Weltwissen“. Die zweite: Sie kann es kombinieren. Wenn ich das vergleiche, Demand vs. Reality, so muss ich feststellen, dass sich KI in Deutschland nach wie vor in einem Zustand des Urozeans befindet. Denn das, was objektiv wohl zumindest als mögliche Option vorhersehbar war, das wurde schlicht gar nicht in Erwägung gezogen. Es geht nicht um Panikmache. Es geht um einen konstruktiven, ethisch-intelligenten Umgang mit unserer Zukunft. Parallele Babyphasen der KI in Deutschland lassen sich anhand der Ministerpräsidentenwahl am 5.2.20 in Thüringen erkennen, wo sich der FDP-Kandidat, Thomas Kemmerich, der Arme, mit den Stimmen der AfD hat zum MP des Landes empor heben lassen. Zumindest solange, bis er wieder zurück trat (aktuell noch geschäftsführend im Amt). Von KI und Ethischer Intelligenz sind wir also noch meilenweit entfernt in unserem Hochtechnologieland Deutschland.
PS zu diesem Punkt: Der Arzt und Virologe Alexander S. Kekulé erklärte im Talk bei Markus Lanz, dass aktuell die notwendigen (ggü. Viren wirksamen) Atemmasken in Deutschland ausverkauft sind und somit auch in Krankenhäusern eine Knappheit entstehen könnte. Der Grund: Deutschland hat die Atemmasken nach China exportiert, da mögliche Gefahren im eigenen Land gar nicht gesehen wurden.
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot zur Sterbehilfe von 2015
Oh, das dürfte für einige, vor allem, aber nicht nur konservative, spezifisch auch kirchliche Kreise sehr überraschend gekommen sein. Dass nun Sterbehilfevereine, ähnlich wie in der Schweiz Dignitas oder Exit, auch in Deutschland ihre Arbeit aufnehmen dürfen, das ist tatsächlich ein Novum für unser Land. Am Ende seiner Dienstzeit setzte sich der Präsident des BVerfG, Andras Voßkuhle, selbst ein Denkmal, las ich heute in einem anderen Medium. Aus meiner Sicht ein folgerichtiges Urteil, denn zum freiheitlichen Leben gehört auch das freiheitliche Sterben. Nein, dies soll kein Katalysator für Gelegenheits-Suizid sein. Es geht, alles in allem, wiedermal um die Würde des Menschen!
Und nun noch ein kleines Bonbon, die sozusagen erweiterte Bedeutung des heutigen Entscheids, die wahrscheinlich von der Mehrheit der Menschheit so (noch) gar nicht gesehen wird oder wurde. Für mich gibt es hier einen sehr sehr spannenden und relevanten Aspekt in Hinblick auf unser zukünftiges Leben und Sterben. In meiner Zukunftswelt wird der Menschheit die Unsterblichkeit erreichen. Natürlich sind dafür eine Vielzahl von Umgebungsvariablen erforderlich. Auf diese möchte ich in diesem Moment aber nicht eingehen. Nehmen wir der Einfachheit halb nur mal an, der Mensch wird schon in 100 oder 200 Jahren eine Lebenszeit von 200 oder 500 Jahren erreichen. Das klingt erstmal komplett happy. Aber stellen wir uns vor, der konkrete Mensch hat eine Straftat begangen oder er war Whistleblower in den Zersplitterten Staaten von Europa, 2220, und würde nun zu einer Freiheitsstrafe von 250 Jahren verurteilt werden. Wäre das nicht in höchstem Maße grausam? Vielleicht würde es den Menschen dann nur noch in digitaler Form in einem digitalen Kerker geben. Doch er möchte das nicht mitmachen. Er möchte sich das Leben nehmen und beruft sich auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2020. Schließlich gewährt man sein Ersuchen und lässt ihn den Todestrunk trinken. – Es scheint konstruiert. Aber der freiwillige Entscheid *für* das Leben könnte in kommenden Dekaden und Jahrhunderten eine ganz neue Bedeutung bekommen. Daher nochmals: Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in meiner Wahlheimat Karlsruhe!
Michael M. Roth, Chefredaktion Neues Ethisches Blatt